Fortbildung für Zahnärzte/innen und das Praxisteam
Erkrankungen, die manchmal einen längeren Zeitraum beanspruchen, können den Betriebsablauf belasten. Da ein/e geschätzte/r Mitarbeiter/in, die bereits über Jahrzehnte sehr gute Arbeit geleistet hat, erkranken kann, können Probleme entstehen. Eine krankheitsbedingte Trennung soll nicht die Lösung sein. Eine erfahrene Kollegin ist befristet kaum zu gewinnen.
Die Alternative kann folgendermaßen aussehen:
Bei absehbarer Gesundung kann mit einer stufenweisen Wiedereingliederung begonnen werden. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Diese Wiedereingliederung kann beiden Partnern die Grenzen der Belastbarkeit aufzeigen.
Eine Rehabilitationsmaßnahme auf Kosten der Rentenversicherung erstellt eine umfassende Dokumentation mit Zukunftsprognose.
Beispiel:
Die Assistenz am Stuhl ist nicht mehr möglich. Hier empfiehlt die Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen werden nach eingehender Prüfung genehmigt und können wie folgt aussehen:
Begleitend kann ein Antrag auf Behinderung gestellt werden. Voraussetzung: chronische Krankheit, die länger als sechs Monate dokumentiert ist.
Ab einem Grad der Behinderung von 30 besteht die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber (langfristiger Lohnzuschuss durch die zuständige Behörde für behinderte Menschen). Damit soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben und gesichert werden, trotz eventueller Leistungseinschränkungen.
Die Referentin erklärt ausführlich das Spektrum der Hilfeleistungen durch die Behörden. Die erforderlichen Formulare werden angesprochen und sind im Handout enthalten. Wichtig sind die zuständigen Ansprechpartner, die für jedes Ressort mit Telefonnummer aufgeführt werden.
Carola Kraft
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