Terminübersicht EDV in der Zahnarztpraxis – eine Gratwanderung zwischen Cyberkriminalität, Datensicherheit, DSGVO, Telematik und praktischer Umsetzbarkeit

EDV in der Zahnarztpraxis – eine Gratwanderung zwischen Cyberkriminalität, Datensicherheit, DSGVO, Telematik und praktischer Umsetzbarkeit DSGVO

Kursbeschreibung

Aus der Zahnarztpraxis ist die EDV heute nicht mehr wegzudenken. Allerdings ist die EDV auch durchaus kritisch zu sehen. Im Zeitalter des Internets müssen sich gerade Arzt- und Zahnarztpraxen zunehmend mit der Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Gesundheitsdaten auseinandersetzen. Der Gesetzgeber tut sein Übriges und schraubt die Anforderungen an die Sicherheit der bei uns verarbeiteten Daten nicht zuletzt mit der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung immer höher, was in immer teureren Soft- und Hardwareanforderungen resultiert. Des Weiteren droht die baden-württembergische Datenschutzbehörde nun auch noch mit Kontrollen in 2019 in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Dieses Seminar richtet sich an Praxisinhaber und Praxismitarbeiter und soll das Wissen vermitteln, selber beurteilen zu können, inwieweit die Praxis-EDV und der praxiseigene Umgang mit Patientendaten den Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers entspricht und ob, wie und was man sinnvoll verbessern kann.

Neben einem Update zur DSGVO (unter anderem Auftragsverarbeitung, Patienteninformationsblatt, Anforderung von Patientendaten) werden Themen behandelt wie
Phishing, Ransomware, Virenschutzprogramme, Sandbox, 2 Faktor Authentifizierung, Datenschutzbeauftragter, Trojaner, Cyberkriminalität, Abmahnungen, Datensicherungen, E-Mail-Versand, Verschlüsselung und Messenger-Dienste.

Es werden Möglichkeit besprochen, mit einfachen und kostengünstigen Mitteln die Gefahren eines Trojaners zu minimieren. Das Seminar dient auch dazu, gegenüber der Datenschutzbehörde zu dokumentieren, dass man sich mit dem Thema beschäftigt und die Praxis diesbezüglich immer weiter optimiert.

Referent Dr. Hendrik Putze, Zahnarzt

Dr. Putze hat als Mitglied des Vorstandes der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Referent für Praxisführung und Digitales der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart die Informationen und Arbeitshilfen zu diesem Thema für die Landeszahnärztekammer maßgeblich mit entwickelt.

Im Gegensatz zu Juristen und IT Experte ist sein Anliegen, den Praxen die praktische Umsetzung der Datensicherheit aus Sicht des Zahnarztes juristisch korrekt und doch so einfach, kostengünstig und praktikabel wie möglich näher zu bringen ohne eigene Dienstleitungen mit verkaufen zu wollen.

Referent / Referentin

Referentin

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Julia Schanz

Telefon: 07071 911-214 (9:00 Uhr - 12:00 Uhr)
E-Mail: julia.schanz@bzk-tuebingen.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

Unsere Präsenzveranstaltungen finden unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona Regelungen und Zugangsvoraussetzungen statt

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Es kann noch maximal 1 Teilnehmer angemeldet werden.

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Zusammenfassung

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